Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Kosten für Krankenfahrten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Fahrten medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung sowie ggf. eine Genehmigung vorliegen.
Eine rechtzeitige Beantragung der Genehmigung und eine klare Darstellung der medizinischen Notwendigkeit sind dabei entscheidend für die Kostenübernahme.
Der Krankenfahrdienst Schleswig-Holstein unterstützt Sie - sofern gewünscht - bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, senden Sie eine Anfrage über das Formular oder kontaktieren Sie uns über eine der Kontaktmöglichkeiten.